Datenschutz-as-a-Service
Datenschutzpartner ganz nach Ihren Bedürfnissen
Lösungen am Markt richten sich oftmals an Personen, die mehrjährige Erfahrung in Sachen Datenschutz haben.
Wir implementieren Ihre Datenschutzorganisation mit vorhandenen und bekannten Tools. Somit wird Ihre Datenschutzorganisation effizient und schnell für Sie umgesetzt.
Unsere Lösung ist leicht verständlich und nach kurzem intensivem Onboarding eines Datenschutzkoordinators (DSK) in Ihrem Unternehmen effizient weiterzuentwickeln.
Dies reduziert Ihre Kosten, da ein DSK keine Vollzeitaufgabe abbilden muss und dämmt somit eventuelle Zusatzstunden des Datenschutzbeauftragten ein.
So managen wir die Datenschutzprojekte Ihres Unternehmens.
Wir arbeiten in jedem unserer Angebotsformate prozessorientiert. Sollten Sie sich dazu entscheiden, uns als dedizierten externen Datenschutzbeauftragten zu buchen, übernehmen wir gerne Ihre komplette Dokumentation, im besonderen das unabdingbare Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), mit minimalem Zuarbeitaufwand durch Ihre Mitarbeiter.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen und lässt sich leicht, sollten Sie sich nach einer Onboardingzeit für eine solche Lösung entscheiden, durch einen internen Datenschutzkoordinator mit minimalem Aufwand fortführen. In jedem Fall stehen wir Ihnen als Datenschutzberater zur Verfügung. Insbesondere stellen wir sicher, dass alle erhaltenen und von Ihnen ausgehenden Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) den Ansprüchen von Art. 28 DSGVO genügen.
3 Gründe für Datenschutz-as-a-service
Fragen &
Antworten
Antworten
Benötige ich in meinem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Es kommt darauf an. In den folgenden Fällen ist die Antwort unbedingt ja:
- Sie sind eine öffentliche Einrichtung
- Ihr Geschäftsmodel dreht sich maßgeblich um Datenverarbeitung (z.B. Agentur, Detektei, Versicherer)
- Sie verarbeiten maßgeblich Daten nach Art. 9 und 10 DSGVO (besondere oder strafrechtlich relevante Daten)
- Mindestens 20 Personen sind permanent mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut.
- Eine Person ist „ständig“ betraut, wenn die Aufgabe (die nicht notwendigerweise Hauptaufgabe ist) regelmäßig wahrgenommen wird.
- Sollten Verarbeitungen erfolgen, die eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich machen (in diesem Fall fällt der Schwellenwert von 20 Personen weg
Welche Vorschriften und Gesetze haben Auswirkungen auf mein Unternehmen?
Nicht nur die DSGVO greift hier. Es sind auch BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz), TKG (Telekommunikationsgesetz) und TMG (Telemediengesetz) zu beachten.
Wie bringe ich meine Projekte auf den Weg, ohne über die Compliance zu stolpern?
Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter, bis Datenschutz zur Gewohnheit wird und keine zusätzliche Zeit benötigt.
Welche personenbezogenen Daten darf und sollte ich erheben?
So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Wie kann ich Stakeholder meine Bemühungen im Datenschutz am besten präsentieren?
Wir bieten Ihnen zusätzliche Beratungsleistungen an, den Datenschutz in Ihr Self-Marketing Profil zu integrieren.
Welche Tools sind im Rahmen der DSGVO-Compliance am einfachsten und kosteneffektivsten umzusetzen?
Wollen Sie MS Teams einsetzen oder doch lieber Zoom? Wir können Sie beraten, raten jedoch grundsätzlich zum Grundsatz „Aus der EU, in der EU“.
Habe ich eventuell Lücken in meiner Datenschutzorganisation?
Wenn Sie uns beauftragen, nehmen wir ein mehrstufiges, konklusives Audit all Ihrer digitalen und analogen Assets vor, welches auch in Vorbereitung auf eine ISO 27001 oder TISAX Zertifizierung genutzt werden kann. Hier bestehen die größten Sparpotenziale. Informieren Sie sich gern über unser Komplettpaket „ISO 27000-TISAX-Datenschutz“